timopudel
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Hallo Liebe Gemeinde ich habe grade was gefunden was auch fürs Phantasialand zu Schwierigkeiten führen könnte ab 2015 kommt eine neue Verordnung von der EU . Am Freitag (06.09.2013) um 12 Uhr eröffnet Pützchens Markt und dann sausen die Gondeln der Südseewelle im Kreis. Das Karussell gehört seit Jahrzehnten zum Bonner Jahrmarkt im Stadtteil Pützchen - genau wie die Wilde Maus oder die Achterbahn. Aber die Südseewelle wird in diesem Jahr zum letzten Mal hier stehen und nicht nur die. "Die Kirmes wird sich radikal verändern", sagt Peter Barth, Besitzer der Südseewelle und Vorsitzender der Schaustellervereinigung Bonn. „Die Kirmes, wie wir sie mit ihren Achterbahnen und Karussells kennen, wird es spätestens ab 2015 nicht mehr geben.“
Grund dafür ist eine EU-Verordnung zur DIN-Norm, die regelt, wie viel Gewicht Fahrgeschäfte maximal aushalten müssen. Unter dem Namen DIN EN 13814 soll sie ab 1. Januar 2015 für Einklang technischer Standards in ganz Europa sorgen und bringt damit Schausteller mächtig in Schwierigkeiten.
Peter Barth sitzt auf den Stufen seiner Südseewelle und guckt etwas traurig über den Marktplatz. "Da hinten steht die Wilde Maus von meinem Bruder und da drüben, sehen Sie den Fünfer-Looping – der gehört meinem Vater." Barth ist Schausteller in sechster Generation. Die Südseewelle hat sein Vater 1981 für eine Million D-Mark gekauft. "Aber das Karussell läuft noch tadellos. Alle zwei Jahre kommt der TÜV und alle vier Jahre steht eine Sonderprüfung an, wo jedes Einzelteil unter die Lupe genommen wird." Seine Südseewelle hat das alles mitgemacht. Die Erneuerungen, Reparaturen und Tests seien in einem Handbuch vermerkt. "Das Ding ist sicher." Und trotzdem wird Barth das Familienerbstück zum Ende des Jahres verkaufen.
Die Veränderungen, die die neue EU-Richtlinie mit sich bringt, sind für Barth zu teuer. "Ich müsste rund 200.000 Euro investieren, damit die Südseewelle noch fahren darf. Die Kosten hol' ich doch nie wieder rein. Das Karussell ist gerade noch 150.000 Euro wert."
Die Menschen wiegen zuviel
Mit der neuen EU-Richtlinie müssen die fliegenden Bauten, wie die Karussells und Achterbahnen nach Baurecht heißen, mehr Gewicht aushalten. Laut Schausteller mussten Fahrgeschäfte früher für maximal 75 Kilo ausgelegt sein, heute sind es 100 Kilo. Dies bedeute, dass besonders alte Fahrgeschäfte aufrüsten müssten. Man munkelt, es liege daran, dass die Menschen schwerer geworden sind.
"Alles Unsinn", sagt Stefan Kasper, Leiter der Abteilung "Fliegende Bauten" beim TÜV Süd. "Die jetzige Norm ist 30 Jahre alt. Es hat sich bei der Technik viel getan, wir haben neue Erkenntnisse und deshalb gibt es eine neue Norm." Die gelte nicht nur für Karussells oder Achterbahnen, die als fliegende Bauten unter das Baurecht fallen. Die Norm DIN EN 13814 gilt ab 2015 auch für Kräne und andere Bauten aus Stahl. Dass bei den Schaustellern eine gewisse Unsicherheit herrsche, dafür hat Kasper zwar Verständnis, "aber die meisten haben sich mit der neuen Norm noch gar nicht auseinandergesetzt – da wird viel spekuliert". Die Sache mit den 100 Kilo statt 75 sei auch so ein Gerücht. "Auch mit der neuen Norm gehen wir noch von einem mittleren Körpergewicht von 75 Kilo aus. So wird die Dynamik des gesamten Fahrgeschäfts berechnet. Aber früher mussten auch Einzelteile, wie etwa der Sicherheitsbügel bei der Achterbahn, nur für 75 Kilo ausreichen und dort ist die Vorschrift jetzt 100 Kilo." Es werden somit nur einzelne Bauteile für diese höhere Belastung herausgenommen. Dass ein Schausteller wie Barth jetzt schon wisse, wie viel ihn die Erneuerung an seiner Südseewelle tatsächlich kosten werde, hält der TÜV-Prüfer für unwahrscheinlich. Die Wilde Maus für 300.000 Euro aufrüsten Auch Barth weiß, dass seine Berechnung "nicht auf den Pfennig genau ist, aber fest steht, dass ich viel Geld reinstecken muss". Er verkauft seine Südseewelle, soviel ist sicher. Sein Bruder überlegt noch. Er will die Wilde Maus gerne behalten. Aber wenn er mehr als 300.000 Euro für neue Sicherheitsstandards ausgeben muss, dann verkauft er auch. Eine große Veränderung der Jahrmärkte werde es aber ohnehin geben, sagt Barth. "Wir gehen davon aus, dass 30 bis 50 Prozent der jetzigen Fahrgeschäfte ab 2015 nicht mehr auf der Kirmes stehen werden.“ Und auch die Barths müssen sich verändern. "Wir werden uns umstrukturieren. Mehr in Richtung Bierzelt."
Grund dafür ist eine EU-Verordnung zur DIN-Norm, die regelt, wie viel Gewicht Fahrgeschäfte maximal aushalten müssen. Unter dem Namen DIN EN 13814 soll sie ab 1. Januar 2015 für Einklang technischer Standards in ganz Europa sorgen und bringt damit Schausteller mächtig in Schwierigkeiten.
Peter Barth sitzt auf den Stufen seiner Südseewelle und guckt etwas traurig über den Marktplatz. "Da hinten steht die Wilde Maus von meinem Bruder und da drüben, sehen Sie den Fünfer-Looping – der gehört meinem Vater." Barth ist Schausteller in sechster Generation. Die Südseewelle hat sein Vater 1981 für eine Million D-Mark gekauft. "Aber das Karussell läuft noch tadellos. Alle zwei Jahre kommt der TÜV und alle vier Jahre steht eine Sonderprüfung an, wo jedes Einzelteil unter die Lupe genommen wird." Seine Südseewelle hat das alles mitgemacht. Die Erneuerungen, Reparaturen und Tests seien in einem Handbuch vermerkt. "Das Ding ist sicher." Und trotzdem wird Barth das Familienerbstück zum Ende des Jahres verkaufen.
Die Veränderungen, die die neue EU-Richtlinie mit sich bringt, sind für Barth zu teuer. "Ich müsste rund 200.000 Euro investieren, damit die Südseewelle noch fahren darf. Die Kosten hol' ich doch nie wieder rein. Das Karussell ist gerade noch 150.000 Euro wert."
Die Menschen wiegen zuviel
Mit der neuen EU-Richtlinie müssen die fliegenden Bauten, wie die Karussells und Achterbahnen nach Baurecht heißen, mehr Gewicht aushalten. Laut Schausteller mussten Fahrgeschäfte früher für maximal 75 Kilo ausgelegt sein, heute sind es 100 Kilo. Dies bedeute, dass besonders alte Fahrgeschäfte aufrüsten müssten. Man munkelt, es liege daran, dass die Menschen schwerer geworden sind.
"Alles Unsinn", sagt Stefan Kasper, Leiter der Abteilung "Fliegende Bauten" beim TÜV Süd. "Die jetzige Norm ist 30 Jahre alt. Es hat sich bei der Technik viel getan, wir haben neue Erkenntnisse und deshalb gibt es eine neue Norm." Die gelte nicht nur für Karussells oder Achterbahnen, die als fliegende Bauten unter das Baurecht fallen. Die Norm DIN EN 13814 gilt ab 2015 auch für Kräne und andere Bauten aus Stahl. Dass bei den Schaustellern eine gewisse Unsicherheit herrsche, dafür hat Kasper zwar Verständnis, "aber die meisten haben sich mit der neuen Norm noch gar nicht auseinandergesetzt – da wird viel spekuliert". Die Sache mit den 100 Kilo statt 75 sei auch so ein Gerücht. "Auch mit der neuen Norm gehen wir noch von einem mittleren Körpergewicht von 75 Kilo aus. So wird die Dynamik des gesamten Fahrgeschäfts berechnet. Aber früher mussten auch Einzelteile, wie etwa der Sicherheitsbügel bei der Achterbahn, nur für 75 Kilo ausreichen und dort ist die Vorschrift jetzt 100 Kilo." Es werden somit nur einzelne Bauteile für diese höhere Belastung herausgenommen. Dass ein Schausteller wie Barth jetzt schon wisse, wie viel ihn die Erneuerung an seiner Südseewelle tatsächlich kosten werde, hält der TÜV-Prüfer für unwahrscheinlich. Die Wilde Maus für 300.000 Euro aufrüsten Auch Barth weiß, dass seine Berechnung "nicht auf den Pfennig genau ist, aber fest steht, dass ich viel Geld reinstecken muss". Er verkauft seine Südseewelle, soviel ist sicher. Sein Bruder überlegt noch. Er will die Wilde Maus gerne behalten. Aber wenn er mehr als 300.000 Euro für neue Sicherheitsstandards ausgeben muss, dann verkauft er auch. Eine große Veränderung der Jahrmärkte werde es aber ohnehin geben, sagt Barth. "Wir gehen davon aus, dass 30 bis 50 Prozent der jetzigen Fahrgeschäfte ab 2015 nicht mehr auf der Kirmes stehen werden.“ Und auch die Barths müssen sich verändern. "Wir werden uns umstrukturieren. Mehr in Richtung Bierzelt."