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2015: Neue EU-Richtlinie für fliegende Bauten u.ä.

timopudel

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Hallo Liebe Gemeinde ich habe grade was gefunden was auch fürs Phantasialand zu Schwierigkeiten führen könnte ab 2015 kommt eine neue Verordnung von der EU . Am Freitag (06.09.2013) um 12 Uhr eröffnet Pützchens Markt und dann sausen die Gondeln der Südseewelle im Kreis. Das Karussell gehört seit Jahrzehnten zum Bonner Jahrmarkt im Stadtteil Pützchen - genau wie die Wilde Maus oder die Achterbahn. Aber die Südseewelle wird in diesem Jahr zum letzten Mal hier stehen und nicht nur die. "Die Kirmes wird sich radikal verändern", sagt Peter Barth, Besitzer der Südseewelle und Vorsitzender der Schaustellervereinigung Bonn. „Die Kirmes, wie wir sie mit ihren Achterbahnen und Karussells kennen, wird es spätestens ab 2015 nicht mehr geben.“
Grund dafür ist eine EU-Verordnung zur DIN-Norm, die regelt, wie viel Gewicht Fahrgeschäfte maximal aushalten müssen. Unter dem Namen DIN EN 13814 soll sie ab 1. Januar 2015 für Einklang technischer Standards in ganz Europa sorgen und bringt damit Schausteller mächtig in Schwierigkeiten.
Peter Barth sitzt auf den Stufen seiner Südseewelle und guckt etwas traurig über den Marktplatz. "Da hinten steht die Wilde Maus von meinem Bruder und da drüben, sehen Sie den Fünfer-Looping – der gehört meinem Vater." Barth ist Schausteller in sechster Generation. Die Südseewelle hat sein Vater 1981 für eine Million D-Mark gekauft. "Aber das Karussell läuft noch tadellos. Alle zwei Jahre kommt der TÜV und alle vier Jahre steht eine Sonderprüfung an, wo jedes Einzelteil unter die Lupe genommen wird." Seine Südseewelle hat das alles mitgemacht. Die Erneuerungen, Reparaturen und Tests seien in einem Handbuch vermerkt. "Das Ding ist sicher." Und trotzdem wird Barth das Familienerbstück zum Ende des Jahres verkaufen.
Die Veränderungen, die die neue EU-Richtlinie mit sich bringt, sind für Barth zu teuer. "Ich müsste rund 200.000 Euro investieren, damit die Südseewelle noch fahren darf. Die Kosten hol' ich doch nie wieder rein. Das Karussell ist gerade noch 150.000 Euro wert."
Die Menschen wiegen zuviel
Mit der neuen EU-Richtlinie müssen die fliegenden Bauten, wie die Karussells und Achterbahnen nach Baurecht heißen, mehr Gewicht aushalten. Laut Schausteller mussten Fahrgeschäfte früher für maximal 75 Kilo ausgelegt sein, heute sind es 100 Kilo. Dies bedeute, dass besonders alte Fahrgeschäfte aufrüsten müssten. Man munkelt, es liege daran, dass die Menschen schwerer geworden sind.
"Alles Unsinn", sagt Stefan Kasper, Leiter der Abteilung "Fliegende Bauten" beim TÜV Süd. "Die jetzige Norm ist 30 Jahre alt. Es hat sich bei der Technik viel getan, wir haben neue Erkenntnisse und deshalb gibt es eine neue Norm." Die gelte nicht nur für Karussells oder Achterbahnen, die als fliegende Bauten unter das Baurecht fallen. Die Norm DIN EN 13814 gilt ab 2015 auch für Kräne und andere Bauten aus Stahl. Dass bei den Schaustellern eine gewisse Unsicherheit herrsche, dafür hat Kasper zwar Verständnis, "aber die meisten haben sich mit der neuen Norm noch gar nicht auseinandergesetzt – da wird viel spekuliert". Die Sache mit den 100 Kilo statt 75 sei auch so ein Gerücht. "Auch mit der neuen Norm gehen wir noch von einem mittleren Körpergewicht von 75 Kilo aus. So wird die Dynamik des gesamten Fahrgeschäfts berechnet. Aber früher mussten auch Einzelteile, wie etwa der Sicherheitsbügel bei der Achterbahn, nur für 75 Kilo ausreichen und dort ist die Vorschrift jetzt 100 Kilo." Es werden somit nur einzelne Bauteile für diese höhere Belastung herausgenommen. Dass ein Schausteller wie Barth jetzt schon wisse, wie viel ihn die Erneuerung an seiner Südseewelle tatsächlich kosten werde, hält der TÜV-Prüfer für unwahrscheinlich. Die Wilde Maus für 300.000 Euro aufrüsten Auch Barth weiß, dass seine Berechnung "nicht auf den Pfennig genau ist, aber fest steht, dass ich viel Geld reinstecken muss". Er verkauft seine Südseewelle, soviel ist sicher. Sein Bruder überlegt noch. Er will die Wilde Maus gerne behalten. Aber wenn er mehr als 300.000 Euro für neue Sicherheitsstandards ausgeben muss, dann verkauft er auch. Eine große Veränderung der Jahrmärkte werde es aber ohnehin geben, sagt Barth. "Wir gehen davon aus, dass 30 bis 50 Prozent der jetzigen Fahrgeschäfte ab 2015 nicht mehr auf der Kirmes stehen werden.“ Und auch die Barths müssen sich verändern. "Wir werden uns umstrukturieren. Mehr in Richtung Bierzelt."
 

Chris.G

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Wo ist die Quelle ?. Und was hat denn das mit dem PHL und Chiapas zu tun ?.
 

sven

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Die Norm findet bei fliegenden Bauten Anwendung, nicht bei Dauerinstallationen wie in Freizeitparks. Also kein Zusammenhang mit dem Phantasialand oder Chiapas.
 

timopudel

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Ich glaube schon das da kein unterschied gemacht wird auch im Phantasialand stehe alte Fahrgeschäfte die auch Modernisiert werden müssen . Und die Quelle ist Neue EU-Verordnung für Schausteller - Panorama - WDR.de und die Firma Barth gehört auch den TAUNNUSLAND und da steht auch die Wilde Maus drin . Warten wir mal ab ich finde es aber interessant was die EU uns da noch so vorschreiben wird was kommt da noch auf uns zu ???:eek::eek::eek::eek::eek::eek::eek::eek:
 
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sven

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Die Norm findet bei fliegenden Bauten Anwendung, nicht bei Dauerinstallationen wie in Freizeitparks.

Im Übrigen bin ich der Meinung, dass Wissen hier mehr hilft als Glauben. Grüße auch ans TAUNUNSLAND.
 

timopudel

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Hier steht es genauer das es auch für Vergnügunsparks Titel (englisch): Fairground and amusement park machinery and structures - Safety; German version prEN 13814:2013
Dokumentart: Norm-Entwurf
Ausgabedatum: 2013-02
Erscheinungsdatum: 2013-02-25
Einführungsbeitrag:
Dieser Norm-Entwurf legt Mindestanforderungen fest, um die Sicherheit bezüglich Entwurf, Berechnung, Herstellung und Aufstellung von mobilen, vorübergehend oder dauerhaft installierten baulichen Strukturen und maschinellen Anlagen, wie zum Beispiel von Karussellen, Schaukeln, Booten, Riesenrädern, Achterbahnen, Rutschen, Tribünen, textilen und Membrankonstruktionen, Buden, Bühnen, Schaugeschäften und Aufbauten für artistische Vorstellungen, sicherzustellen. Vorstehende Einrichtungen werden im Folgenden Fliegende Bauten genannt, die sowohl zu einem wiederholten Aufbau ohne Substanzverlust als auch vorübergehend oder dauerhaft auf Veranstaltungsplätzen, in Vergnügungsparks oder anderen Örtlichkeiten vorgesehen sind. Dieses Dokument behandelt keine feststehenden Tribünen, Bau- und andere Gerüste sowie entfernbare landwirtschaftliche Konstruktionen und einfache münzbetriebene Fahrgeschäfte für Kinder, die nicht mehr als 2 Kinder tragen. Dieser Norm-Entwurf kann auch für den Entwurf ähnlicher Bauten oder Fahrgast-Fördereinrichtungen verwendet werden, selbst wenn diese hier nicht explizit erwähnt sind. Bestehende nationale Vorschriften zur Arbeitssicherheit werden von diesem Dokument nicht berührt. Dieses Dokument betrifft keine Fliegenden Bauten, die vor der Veröffentlichung dieses Dokumentes hergestellt wurden. Gegenstand des vorliegenden Dokumentes ist die Festlegung von Sicherheitsanforderungen für bauliche Strukturen und maschinelle Anlagen, die entweder Bestandteil von oder in ihrer Gesamtheit Fliegende Bauten sind. Die Sicherheitsanforderungen dienen dem Schutz von Personen vor einem Unfallrisiko aufgrund von Mängeln im Entwurf, in der Herstellung und im Betrieb dieser baulichen Strukturen und maschinellen Anlagen. Die Anforderungen dieses Dokumentes basieren auf früheren Erfahrungen und Risikoanalysen. Gegenüber DIN EN 13814:2005 06 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Anwendungsbereich modifiziert beziehungsweise enger gefasst; b) Begriffe überarbeitet; c) Dokument inhaltlich überarbeitet; d) Anhang C gelöscht. Dieses Dokument (prEN 13814:2013) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 152 "Fliegende Bauten auf Veranstaltungsplätzen und in Vergnügungsparks - Sicherheit" erarbeitet, dessen Sekretariat vom UNI (Italien) gehalten wird. Dieses Dokument ist derzeit zur CEN-Umfrage vorgelegt. Dieses Dokument wird EN 13814:2004 ersetzen.
Änderungsvermerk:
Gegenüber DIN EN 13814:2005-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Anwendungsbereich modifiziert bzw. enger gefasst; b) Begriffe überarbeitet; c) Dokument inhaltlich überarbeitet; d) Anhang C gelöscht.
Sprachen: Deutsch
Dokument: wird zitiert. Der Link DIN EN 13814:2013-02, Norm-Entwurf - Beuth.de
 

Troppy

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Da es hier um Chiapas geht und die Norm bei Park und Hersteller sicherlich bekannt ist, wurde sie vermutlich beim Bau schon berücksichtigt.
 

t4-michael

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Ich habe mal einen neuen Thread erstellt, denn mit Chiapas im Phantasialand hat das mal erstrangig nichts zu tun. Wenn überhaupt betrifft es die gesamte Branche.
Abgesehen davon gibt es keine EU-Verordnung die von heute auf morgen gilt und jeder sich daran halten muss. Gerade diese Verordnungen haben immer Übergangsfristen die teilweise auch sehr lang sein können (wie lange in diesem Fall kann ich nicht sagen). In jedem Bereich warten aber die Verantwortlichen immer bis auf den letzten Drücker und dann wird geschimpft und gejammert was da auf einmal für Vorschriften da waren. Im Normalfall hat aber jeder den es betrifft lange genug Zeit sich damit zu befassen und zu reagieren.
Natürlich kann man die Schausteller verstehen die nun Mehrausgaben haben aber so ist es nunmal als Unternehmer. Wenn sich der Stand der Technik geändert hat muss darauf reagiert werden. Nur als Beispiel: Es gab auch Zeiten da musste ein Auto keine Sicherheitsgurte haben. Auch das hat sich geändert wie wir alle wissen. Wurde nicht auch gerade in dieser Kirmessaison wieder viel im Thead für technische Unfälle diskutiert wie solche Vorfälle passieren können. Da kamen Aufschreihe, dass solchen Dinge nicht passieren dürften. Und das stimmt auch: Jeder Unfall ist einer zuviel. Und daher ändern sich auch in unserem Hobby nunmal Vorschriften und Regeln.

Gruß
Michi
 

Toastybabys

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Ich war vor der Eröffnung der Wies´n bei der Schausteller Familie Kunz zu Besuch. Auch hier war die Unsicherheit über die Änderung der Vorschrift groß. Hr. Kunz meinte auch, das es die ganze Branche verändern wird. Was hier noch auf uns zu kommt wird die Zeit mit sich bringen. Man kann nur hoffen, das gerade die Historischen Fahrgeschäfte die Veränderung überstehen.
 

Epfan95

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Ich denke die Liste wird lange sein, jener Fahrgeschäfte die das sehr wahrscheinlich nicht überstehen werden. Angefangen vom Musik Express, Flipper, Breakdance, Taiga Jet usw.


Sozusagen gehen somit deutsche Kirmes Perlen wirklich verloren. Danke EU. Ich bin gespannt wie das Oktoberfest dann 2015 Aussehen wird....so ganz ohne "zusteigen, einsteigen, und los geht's ...
 

HoNg

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Wobei ja gerade bei Fahrgeschäften wie Break Dance, Musik Express usw. handelt es sich desöfteren um den gleichen Typ. Hier könnte man sich die Kosten sicherlich etwas aufteilen. Muss dann jeder Break Dance 1 neu berechnet werden oder genügt es hier wenn es einmal gemacht hat, weil es ja mehrere vom selben Typ gibt, falls ja könnte man sich die Kosten ja teilen.
 

Stormrunn3r

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Ihr wisst schon das mit Sicherheit die erforderliche Sicherheit um ein großes Stück übertrumpft (gerade bei älteren Fahrgeschäften) wurde und daher wahrscheinlich überhaupt nichts passieren wird?

Bei den Schaustellern ist es natürlich schade ums Geld, aber immerhin können sie bald eine vollständige Dokumentation ihrer Anlage vorweisen...
 

alon

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Deutscher Schausteller Bund schafft Fakten: (versucht es zumindest)

...Der TÜV Süd beginnt gerade, gängige Anlagentypen hinsichtlich der DIN EN 13814 zu überprüfen. Er wird zunächst mit den Anlagen Playball (Flipper) der Firma Huss und mit der Anlage Musikexpress der Firma Cosmont starten. Andere Typen werden in den nächsten Monaten folgen. Um die finanzielle Belastung für die Betreiber möglichst gering zu halten, bietet der TÜV an, dass sich mehrere Interessenten typengleicher Anlagen zusammenschließen und für sie ein Kombinationsangebot erstellt wird...Der DSB setzt sich dafür ein, dass auch andere Erstprüfstellen diesen Weg gehen und unterstützt mit seinem Service, dass der Übergang zur DIN EN 13814 möglichst reibungslos klappt.


Unabhängig von diesem praktischen Vorgehen lässt der DSB gegenwärtig überprüfen, inwieweit der in Deutschland nicht bestehende Bestandsschutz für Altanlagen auf europäischer Ebene zu einer Wettbewerbsverzerrung führt, die gerichtlich überprüft werden sollte. Da ein solches Verfahren jedoch keinesfalls aufschiebende Wirkung entfalten könnte, steht der DSB in intensiven politischen Gesprächen und in engem Kontakt zu allen Erstprüfstellen in Deutschland, um allen Kollegen einen für ihre Anlagen verträglichen Übergang zur neuen Norm zu ermöglichen.


Deutscher Schaustellerbund e.V.: DIN EN 13814: DSB schafft Fakten![cat]=1&cHash=3c99b3d4e2e74c8fc136a5f8023c3a8a
 

RadioBlueDragon

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Hallo Gemeinde
Das mit der Südseewelle ist Richtig, da ich seit 1991 für die Firma Barth Transport fahre wird ein Käufer Gesucht .

Der Fünfer Looping wird wohl auf die neue DIN EN umgebaut , hoffe ich mal sehen wir ja was passiert in einigen Wochen .

Mfg Andy
 
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