Wir fragten die Landesregierung:
1. Welche Ursachen haben zu dem erneuten Schaden am Ring°Racer auf dem Nürburgring geführt?
2. Welchen technischen Umfang und welche finanzielle Höhe hat der entstandene Schaden?
3. Welche Prüfungen, Beurteilungen und Feststellungen des TÜV liegen für die Betriebsfähigkeit des Ring°Racer bereits vor und
welche Prüfungen sind noch durchzuführen?
4. In welchem Zusammenhang steht der aktuelle Schadensfall zu den bisherigen technischen Problemen des Ring°Racer, die dessen
Inbetriebnahme bis heute verhindert haben?
5. Bis wann halten die Nürburgring GmbH, die Betreibergesellschaft bzw. der TÜV eine Inbetriebnahme des Ring°Racer für möglich?
6. Welche Auswirkungen wird der erneute Schaden am Ring°Racer auf die Besucherzahlen am Nürburgring, die Einnahmen und
das wirtschaftliche Ergebnis der Betreibergesellschaft und deren Zahlungsfähigkeit für die fälligen Pachtzahlungen haben?
Am 14. Mai 2011 kam es während der Testläufe zur Inbetriebnahme des Ring°Racer am Nürburgring durch den Hersteller S&S zu
einer Betriebsstörung an der pneumatischen Beschleunigungsanlage. Die Testläufe wurden daraufhin unterbrochen. Die Nürburgring
GmbH hat unverzüglich den TÜV Süd beauftragt, die Ursachen der Betriebsstörung zu ermitteln und etwa erforderliche Maßnahmen
vorzuschlagen.
Vor diesem Hintergrund beantworte ich die Kleine Anfrage nach dem bisherigen Erkenntnisstand der Nürburgring GmbH wie
folgt:
Zu Frage 1:
Nach Angaben des TÜV Süd resultierte die Betriebsstörung im Wesentlichen aus einem mit einer nicht aktuellen Programmversion
der Steuerungssoftware durchgeführten Testlauf.
Zu Frage 2:
Die Betriebsstörung führte zu einer Beschädigung einzelner Teile der Anlage. Die für die Schadensbehebung notwendigen Maßnahmen
werden derzeit geprüft.
Zu Frage 3:
Im Rahmen der Anlagenprüfung wurden bereits Zwischenberichte zu den Antriebskomponenten, dem Fahrzeug sowie den Steuerungseinheiten
erstellt. Der Abschlussbericht erfolgt im Rahmen der Abnahme der Gesamtanlage.
Zu Frage 4:
Es gibt keine Anhaltspunkte, dass die Betriebsstörung vom 14. Mai 2011 in einem unmittelbaren Zusammenhang zu den technischen
Mängeln steht, die im vergangenen Jahr eine Inbetriebnahme verhindert hatten.
Zu Frage 5:
Der genaue Zeitpunkt der Inbetriebnahme steht noch nicht fest. Er ist im Wesentlichen von der Wiederaufnahme der Testläufe
nach entsprechender bauaufsichtlicher Freigabe abhängig.
Zu Frage 6:
Hierzu liegen derzeit keine Erkenntnisse vor.