Ich möchte mal für eine Differenziertere Betrachtung plädieren.
Ja, hier wurde ein großer Fehler begangen. Ein Fehler, der die Gesundheit vieler unbeteiligter Menschen riskiert hat. Der eine im Verhältnis zu seinem Einkommen hohe Summe an Kosten - bei Rettungsdiensten und Park (Schadensersatz für Besucher) verursacht hat sowie dem Park Einnahmeausfälle beschert hat.
Soll er sich dafür verantworten? Ja, definitiv. Hier muss die Staatsanwaltschaft ein Verfahren einleiten und dann von einem Gericht ein Urteil gefällt werden. Ob dies dann nach Erwachsenen- oder Jugendstrafrecht und in welcher Form sein wird, ist im Gesetz geregelt und wird dann ja auch im Prozess geklärt. Ich glaube darüber will hier gar niemand streiten.
Die Kosten für den Einsatz der Sicherheitskräfte und der Schadensersatzanspruch des Parks stehen für mich allerdings auch auf einem anderen Blatt Papier. Aber auch diese Ansprüche sollten mm getrennt betrachtet werden:
Ihm die Kosten der Sicherheitskräfte in Rechnung zu stellen, finde ich problematisch. Nicht weil ich glaube, dass diese nicht angefallen wärem, diese im Verhältnis zu seinem Einkommen sehr (zu) hoch sein oder er diese durch sein Verhalten nicht verursacht hätte, sondern schlicht, weil ich auf dem Standpunkt stehe, dass Sicherheit eine Staatsaufgabe ist und die Kosten dafür von der Allgemeinheit getragen werden müssen. Für mich stellt sich der Grenze? Ich finde es bedenklicher, wenn irgendwo irgendwer überlegt 112 oder 110 zu wählen, weil er Angst vor den Kosten hat. Daher bin ich für ein klares "Nein" zu solchen Kosten. Ja, ich weiß, dass das aktuelle Gesetz, eine solche Rechnungsstellung zu lässt. Aber deswegen muss ich es ja nicht gut finden.
Zu einem hypothetischen Movie Park-Schadensersatz: ein paar Postings weiter vorne stand ja die Zahl, die mal im WDR2 genannt wurde. Ob diese stimmt wag ich aufgrund meines Kenntnisstandes nicht beurteilen. Ich denke aber, dass diese sich als Schadensersatz nicht realisieren lässt. Da werden zum Beispiel auch entgangene Einnahmeausfälle drin sein, die aber im hypothetischen Bereich sich befinden. Dies zum Beispiel wird schlicht schwer zu Beweisen sein. Auch wird zu diskutieren sein, ob es (schadensanspruchstechnisch) wirklich notwendig war, Freikarten zu verteilen. Auch die Kosten hierfür sind sicherlich da eingerechnet.